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Fragen und Antworten zur DFB-Entscheidung rund um Polizeikosten

Um was genau geht es?

In den Diskussionen um die Beteiligung der Vereine an den Polizeikosten bei Hochrisikospielen hat das DFB-Präsidium am Freitag einen Grundsatzbeschluss (http://www.kicker.de/grundsatzbeschluss-dfb-wird-vereine-an-polizeikosten-beteiligen-1251749/artikel) gefasst. Demnach werden die Kosten, die mittels eines Gebührenbescheides beim DFB in Anspruch genommen werden, "mindestens anteilig" an den jeweiligen Heimverein weitergegeben. Der DFB sei hierzu "aufgrund der bestehenden Vermögensbetreuungspflicht grundsätzlich auch verpflichtet", teilte er mir.

Wie lief das in der Vergangenheit ab?

Lange waren die Bundesländer zurückhaltend, wenn es darum ging, den Klubs die Mehrkosten für Hochrisikospiele in Rechnung zu stellen. Zehn Jahre lang war Bremen mit dieser Praxis allein auf weiter Flur. Erstmals stellte die Hansestadt im April 2015 für das Nordderby zwischen Werder und dem Hamburger SV die polizeilichen Mehrkosten für ein Hochrisikospiel in Rechnung und kassierte dafür mehr als 400.000 Euro.

Im Januar 2025 wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Beschwerde der Bundesliga ab, die damals noch als DFL firmierte. Die Bremer Gebührenordnung sei "mit dem Grundgesetz vereinbar", erklärte damals Stephan Harbarth, der Vorsitzende des Ersten Senats. Mit der Durchführung von Hochrisikospielen "verlassen die Veranstalter die staatliche begrenzte Gefahrenvorsorge". Nach damaliger Ansicht der DFL hätte im öffentlichen Raum allein der Staat für die Kosten der Sicherheit der Bürger aufkommen sollen.