Besuchsordnung

Liebe Besuchende,
Wir heissen Sie in der Fondation Beyeler herzlich willkommen und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt. Mit der nachfolgenden Hausordnung möchten wir Ihnen Ihren Besuch so angenehm wie möglich gestalten und den Schutz von Personen, Kunstwerken und Einrichtungen sicherstellen.

Eintritt

  • Für den Eintritt in das Beyeler Museum und Wyss Museum benötigen Sie ein gültiges Ticket.
  • Der Beyeler Park ist während der Öffnungszeiten frei zugänglich.
  • Bei hohem Besuchendenandrang kann es zu Wartezeiten kommen. Zur Sicherheit der Besuchenden können einzelne Räume oder Gebäude kurzfristig geschlossen werden.

Kunstwerke

  • Bitte achten Sie darauf, einen ausreichenden Sicherheitsabstand von ca. 50 cm zu den Kunstwerken einzuhalten. Das Berühren der Kunstwerke, auch im Beyeler Park, ist nicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung kann ein Alarm ertönen oder unser Personal intervenieren.
  • Besuchende haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie verursachen.

Gepäck, Handtaschen und Jacken

  • Gepäck, grössere Taschen und Rucksäcke und weitere für die Ausstellungsräume ungeeignete Gegenstände sind an der Garderobe abzugeben und können nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Die Nutzung der Garderobe ist kostenlos und erfolgt auf eigene Verantwortung. Eine Haftung der Fondation Beyeler ist ausgeschlossen. Für unbeaufsichtigte persönliche Gegenstände übernimmt die Fondation Beyeler im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung.
  • Handtaschen bis zu einer Grösse von A4 (ca. 20 x 30 cm) dürfen in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Bitte tragen Sie diese gut sichtbar vorne am Körper. In Ausnahmen kann die Mitnahme von Handtaschen eingeschränkt werden.
  • Jacken dürfen in die Ausstellung mitgenommen werden, solange Sie sie am Körper tragen.

Schirme

  • Bitte stellen Sie Ihre Schirme vor dem Museumsbesuch in die vorgesehenen Schirmständer. In den Ausstellungsräumen und im Pavillon sind Schirme nicht gestattet.

Gehhilfen

  • Aus Sicherheitsgründen können grosse elektrische Mobilitätshilfen in den Ausstellungsräumen nur genutzt werden, soweit die räumlichen Verhältnisse dies zulassen. Auf Anfrage stellt Ihnen unser Personal gerne einen für den jeweiligen Museumsboden geeigneten Rollstuhl oder Rollator zur Verfügung.
  • Gehstöcke dürfen im Museum verwendet werden, sofern ihre Spitzen mit einem Schutzgummi versehen sind.

Schuhwerk

  • Für einen angenehmen und sicheren Besuch empfehlen wir im Beyeler Park sowie in den Gebäuden des Ensembles das Tragen von flachem und bequemem Schuhwerk. Dies ist insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Bodenbeläge von Vorteil.

Kinder & Jugendliche

  • Kleinkinder sind in den Ausstellungsräumen stets zu beaufsichtigen und, soweit erforderlich, an der Hand zu führen. Kinder und Jugendliche stehen während des Museumsbesuchs unter der Aufsicht der Eltern oder der sie begleitenden erwachsenen Personen. Für grosse Kinderwagen können in den Ausstellungsräumen Einschränkungen gelten. Das Personal stellt Ihnen auf Nachfrage gerne Buggies zur Verfügung.

Mobiltelefone

  • Aus Rücksicht auf andere Besuchende bitten wir Sie auf das Telefonieren zu verzichten. Mobiltelefone sind in den Ausstellungsräumen lautlos zu verwenden.

Schreiben & Zeichnen

  • ist im Beyeler Museum und Wyss Museum nur mit Bleistift erlaubt. Bitte benutzen Sie eine geeignete Unterlage. Kugelschreiber, Farb- und Filzstifte, Pinsel, Scheren etc. dürfen nicht verwendet werden. Gerne weisen wir an dieser Stelle auf unser mobiles Studio im Beyeler Park und die Angebote im Ammann Atelier hin.

Rundgänge

  • Von Dritten organisierte oder durchgeführte Rundgänge sowie die Verwendung eigener Rundgangsanlagen sind nicht gestattet.
  • Für die Buchung von Gruppenrundgängen wenden Sie sich bitte an das Team Visitor Services unter +41 61 645 97 20 oder tours@fondationbeyeler.ch. Angebote finden Sie zudem unter «Programm» auf unserer Webseite www.fondationbeyeler.ch.

Hunde

  • Hunde sind im Beyeler Park und im Beyeler Restaurant willkommen. Im Beyeler Museum und Wyss Museum sind jedoch ausschliesslich Assistenzhunde mit ärztlichem Attest zugelassen.

Essen & Trinken

  • Gerne können Sie Ihr Picknick im Beyeler Park zu sich nehmen.
  • Im Beyeler Museum, dem Wyss Museum und dem Ammann Pavillon ist das Essen und Trinken jedoch nicht gestattet.

Rauchen

  • Das Rauchen, einschliesslich von E-Zigaretten, Vapes und vergleichbaren Produkten, ist in allen Gebäuden des Ensembles der Fondation Beyeler nicht erlaubt.

Videoüberwachung & Fotografieren

  • Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz von Personen, Kunstwerken und sonstigen Vermögenswerten werden bestimmte Bereiche des Ensembles (insbesondere die Museen und der Park) videoüberwacht. Weitere Informationen zur Videoüberwachung und zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
  • Bei Veranstaltungen wie Vernissagen oder Konzerten können Fotoaufnahmen für unsere Kommunikationsaktivitäten erstellt werden. Wir verweisen auf unsere Datenschutzerklärung.
  • Das Fotografieren zu privaten Zwecken mit Mobiltelefonen und digitalen Kompaktkameras ist erlaubt, sofern andere Besuchende dadurch nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
  • Darf ein Kunstwerk ausnahmsweise nicht fotografiert werden, ist dies durch einen entsprechenden Hinweis beim Kunstwerk gekennzeichnet.
  • Nicht erlaubt sind Blitzlicht und Stative, professionelle Fotoausrüstungen, Selfie-Stangen sowie Drohnenaufnahmen.
  • Foto- und Videoaufnahmen zu kommerziellen oder professionellen Zwecken bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Fondation Beyeler.

Mit dem Betreten des Ensembles der Fondation Beyeler erkennen Sie die Hausordnung sowie weitere Anordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Kunstwerken an. Aktivitäten und Verhaltensweisen, welche die Sicherheit, Ordnung oder Ruhe im Museum beeinträchtigen oder Personen, Kunstwerke oder Einrichtungen gefährden, sind zu unterlassen. Das Aufsichtspersonal ist dafür verantwortlich, die Einhaltung der Hausordnung zu gewährleisten. Bitte unterstützen Sie das Personal dabei und befolgen Sie dessen Anweisungen. Bei Verstössen gegen die Hausordnung oder Anweisungen des Personals kann die Fondation Beyeler Personen den Zutritt verweigern oder sie aus dem Museumsbereich verweisen. Bei einem Verweis besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Die Direktion der Fondation Beyeler